27. April 2024

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Während Corona auf die Skipiste, geht das ?

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Beeilen Sie sich und legen Sie die Bretter auf das Dach und los geht’s, das war’s. Jetzt ist es an der Zeit, Ihren Skiurlaub während der COVID-19-Pandemie sorgfältig zu planen – vom Hoteleingang bis zum Skigebiet. Dies gilt aktuell für Österreich, Frankreich, die Schweiz und Italien.
Gerade wenn man nicht geimpft ist, gibt es einiges zu beachten, wenn man heutzutage in den Skiurlaub will. Die Coronavirus-Regeln sind jedoch in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Diese Maßnahmen haben wir für Sie recherchiert und dokumentiert – aktuell gültig für Skigebiete in Nachbarländern.

Österreich: Nicht geboosterte Impfstoffe erfordern einen neuen PCR-Test, eine erneute Einreise nach Österreich ist möglich. Allerdings unter strengeren Zugangsbedingungen. Deutsche Reisende müssen 3x geimpft sein oder genesen sein. Wer die Auffrischimpfung nicht erhalten hat, muss einen neuen PCR-Test einreichen.
In Österreich auch sofortige Isolation genannt. Ist das Testergebnis jedoch negativ, kann es vorzeitig abgebrochen werden. Schulkinder, Jugendliche und Kinder unter 12 Jahren. Impfbescheinigungen werden erst ab einem Alter von 9 Monaten akzeptiert.

Ohne 2G-Zertifikat ist ein Urlaub in Österreich fast unmöglich, denn für ungeimpfte Personen gilt der sogenannte Lockdown. Das Hotel akzeptiert nur Gäste unter den 2G-Bestimmungen, und in allen Bereichen sind FFP2-Masken erforderlich. Das gleiche gilt für Restaurants.
Für die Benutzung des Aufzugs darf nur ein Impf- oder Erholungsschein verwendet werden, und Skiurlauber müssen in den Kabinen FFP2-Masken tragen.
Schweiz: Einreise nur mit bestandener Prüfung möglich, ansonsten gibt es fast keine Einschränkungen Impfungen, Unterhaltung, Tests – in Schweizer Skigebieten nicht wichtig. Bundesweit gibt es keine Einschränkungen. Wie bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Sie nur in einem geschlossenen Aufzug eine Maske tragen.

In einigen Skigebieten gelten jedoch strenge Corona-Regeln. Wer in der Schweiz Ski fahren möchte, sollte wissen, welche Massnahmen für bestimmte Tourismusdestinationen gelten. 2G-Regeln gelten für Restaurants und alle Indoor-Veranstaltungen. Daher dürfen ungeimpfte Personen nicht einreisen.
Die Einreise in die Schweiz erfordert den Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests. Antigen-Schnelltests sollten 24 Stunden nicht überschreiten oder PCR-Tests sollten 72 Stunden nicht überschreiten. Dies gilt für Urlauber ab 16 Jahren, auch für genesene oder geimpfte. Diejenigen, die nicht geimpft wurden oder sich nicht erholt haben, werden 4 bis 7 Tage später einen zweiten Test machen. Die Einreise in Grenzgebiete ist von der Kontrolle ausgenommen. In Deutschland sind davon Bayern und Baden-Württemberg betroffen.

Frankreich: Skigebiete haben 3G und Masken Ab Anfang Dezember benötigen Sie einen französischen Wintersport-Gesundheitspass, d.h. H weist nach, dass Sie genesen und geimpft bzw PCR-Test) Auch geeignet für Skistationen, Schwimmbäder – und natürlich Hotels und Restaurants. Auch am Skilift in einer geschlossenen Kabine müssen Sie eine Maske tragen, im Notfall können Sie jedoch keine medizinische Maske tragen. Gut ist auch ein Schal, der groß genug ist, um Nase und Mund zu bedecken.
Personen, die vollständig geimpft (zwei Impfungen, ggf. Auffrischimpfung) und genesen sind, können problemlos von Deutschland nach Frankreich reisen. Andere Passagiere über 12 Jahren müssen sich jedoch täglich (bis zu 24 Stunden) einem negativen Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test unterziehen.

Italien: Der sogenannte „Grüne Pass“ in der Seilbahn, 2G in der Kabine. Wer in Italien Ski fahren will, sollte sich zur Reha, Impfung oder Prüfung einreichen. Denn dieser grüne Pass ist für alle ungeöffneten Kabinen oder Gondeln notwendig. In Skigebieten wie den Dolomiten können digitale Zertifikate über Internet, Apps oder Kassen mit Skipässen verknüpft werden.
In Italien muss bei der Seilbahn, zum Beispiel in einer Skihütte, wie üblich eine Maske getragen werden. Es gibt keine Regeln für die Benutzung offener Aufzüge, aber bitte haltet beim Anstehen Abstand. Wie die Ampeln ist auch die italienische Region in verschiedene Farben unterteilt, wobei Orange strenger ist als Grün. Wer nach einem Skiausflug in einer Hütte oder einem Restaurant essen möchte, muss sich impfen oder rehabilitieren lassen, weshalb die 2G-Regel gilt. Auch in Diskotheken oder allgemeinen öffentlichen Veranstaltungen.

Bei der Einreise nach Italien ist nun zusätzlich zum Covid-Zertifikat ein Test erforderlich – ein negativer PCR-Test von bis zu 48 Stunden oder ein Schnelltest von bis zu 24 Stunden. Kinder unter 6 Jahren sind nicht betroffen.
Wir wünschen allen Skiurlaubern viel Spaß auf der Piste, denn trotz Corona-Pandemie kann man trotz Corona noch Ski fahren

Corona Skiurlaub

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